Im folgenden Entscheidungsbaum haben wir die Vorgehensweise und wesentlichen Checkpunkte der Rn Messpflicht gem. §127 StrlSchG für Sie zusammengefasst:

Anzahl benötigter Messgeräte:
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie von der Messpflicht betroffen sind, stellt sich Ihnen die Frage wo und wie viele Messgeräte aufgestellt werden müssen. Die folgende Tabelle gibt darüber einen fundierten und verlässlichen Überblick basierend auf Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz sowie der DIN ISO 11665-8:2013-08 „Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt – Luft - Radon-222 - Teil 8.


Hinweise zum Aufstellort:
Aufgestellt werden müssen die Messgeräte mindestens 20 cm von Wänden entfernt sowie zwischen 1 m und 2 m Höhe über dem Fußboden. Wir empfehlen, jedes Messgerät mit einem gut sichtbaren Begleitschild zu versehen, auf dem kurz die Art der Messung, die Dauer der Messung sowie der für die Messung Verantwortliche genannt ist.
Hinweis zur Messdauer:
Die Messung der Radon-Aktivitätskonzentration am Arbeitsplatz ist im Regelfall über eine Gesamtdauer von zwölf Monaten durchzuführen. Dadurch können auch jahreszeitliche Schwankungen erfasst werden, die beispielsweise durch die saisonal unterschiedlichen Temperaturdifferenzen von Innen- und Außenbereich sowie ein saisonal geändertes Lüftungs- oder Nutzungsverhalten hervorgerufen werden. Die vollständige Messung über zwölf Monate erfüllt die Forderung nach einem robusten und einfachen Verfahren zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen.