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Radon Vorsorgegebiete

Die biologische Wirksamkeit, also das Ausmaß des durch die Strahlung verursachten Schadens im menschlichen Körper, hängt dabei nicht nur von der Art und Intensität der Strahlung ab sondern auch davon, auf welche Weise die Strahlung auf den Körper wirkt und welche Organe im Einzelnen betroffen sind. So wird beispielsweise Haut- oder Schilddrüsengewebe von derselben Strahlendosis deutlich weniger geschädigt als Lungen-, Magen- oder Darmgewebe. Für die Messbarkeit der Strahlenexposition des menschlichen Körpers wurde daher die so genannten effektive Dosis eingeführt, die die rein physikalische Intensität einer spezifischen Strahlenbelastung mit der Empfindlichkeit betroffener Gewebearten wichtet. Die Gewichtungsfaktoren der einzelnen Gewebearten werden von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Die so errechnete, effektive Dosis wird in Sievert (Sv) angegeben wird. Damit wird auch eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Arten radioaktiver Belastungen ermöglicht.

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Die gesamte, effektive Dosis der natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland liegt in einer Spanne zwischen 1 und 10 Millisievert (mSv) pro Jahr und beträgt durchschnittlich jährlich 2,1 mSv. An diese – nicht unerhebliche – natürliche Belastung konnte sich der menschliche Körper über Millionen Jahre anpassen und kommt damit in der Regel gut zurecht. Zusätzlich zur natürlichen Strahlung sind wir in der heutigen Zeit auch noch diversen Belastungen durch technische Anwendungen ausgesetzt, die im Durchschnitt weitere 1,7 mSv pro Jahr betragen. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die verschiedenen Beiträge der durchschnittlichen, jährlichen Strahlenbelastung.

In folgenden Bundesländern wurden bereits
Radon Vorsorgegebiete nach § 121 StrlSchG durch
die jeweiligen Landesbehörden festgelegt:

Bayern

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In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und tritt am 11.02.2021 in Kraft.

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Grundlage für die Festlegung waren zwei Prognosekarten des Bundesamts für Strahlenschutz von 2017 und 2020, die nur für den Landkreis Wunsiedel zu übereinstimmenden Ergebnissen kamen. Demnach besteht für diesen Landkreis eine zu 90% abgesicherte Datenlage, nach der >10% der Aufenthaltsräume in Gebäuden den gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m3 überschreiten. Diese wurde durch zusätzliche Bodenluftmessungen des LfU Bayern abgesichert.

Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg wurden 29 Gemeinden als Radon Vorsorgegebiete vorgeschlagen, sind aber noch nicht offiziell in Kraft. Die 29 Gemeinden liegen im Südschwarzwald und im Mittleren Schwarzwald. Grundlage der Gebietsauswahl sind die drei folgenden Kriterien:

 

1. Vorhersage des Bundesamts für Strahlenschutz

2. Geochemische Karte von Baden-Württemberg  für Uran

3. Mindestgröße für auszuweisende Radonvorsorgegebiete

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Radonseite Umweltministerium Baden-Württemberg

Sachsen

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In Sachsen wurden 107 von insgesamt 419 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Diese erstrecken sich von der südwestlichen Landesgrenze entlang des Erzgebirges Richtung Nordwesten bis vor die Tore von Dresden.

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Radonseite Umweltministerium Sachsen

Sachsen-Anhalt

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In Sachsen-Anhalt wurden 15 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Diese befinden sich in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz.

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Radonseite Umweltministerium Sachsen-Anhalt

Niedersachsen

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In Niedersachsen sind 3 Gemeinden im Landkreis Goslar an der nordwestlichen Seite des Harzes ausgewiesen worden:

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  • Goslar-Stadt

  • Clausthal-Zellerfeld

  • Braunlage

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Radonseite Umweltministerium Niedersachsen

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